Ablauf

Ablauf von Todesfall bis Urnenübergabe und Trauerfeier

1. Übersicht – die wichtigsten Schritte

Online-Formular ausfüllen und Zahlung durchführen (Hier zum Bestattungsauftrag)
Abholung und Überführung ins Krematorium durch uns
Sterbeurkunde beim Standesamt abholen
Bescheid für Urnenaufbewahrung oder Beisetzung zu Hause bei der Gemeinde/Magistrat Graz einholen (nur notwendig, wenn kein Friedhofsgrab gewünscht wird)
Übergabe der Urne in Graz oder optionaler Versand bzw. Zustellung gegen Aufpreis

2. Im Detail – Schritt für Schritt

Totenbeschau

Nach einem Todesfall muss eine Totenbeschau veranlasst werden. Dabei wird die Todesursache festgestellt und Fremdverschulden oder Seuchengefahr ausgeschlossen.

🔹 Krankenhäuser & Pflegeheime: Die Einrichtung kümmert sich automatisch darum.

🔹 Sterbefall zu Hause: Sie müssen selbst einen Amtsarzt verständigen. Dies geschieht direkt oder über die Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde. Rettungsdienste helfen meist bei der Vermittlung.

Wichtig:
Bis zur Totenbeschau darf der Verstorbene nicht bewegt, gewaschen oder angekleidet werden!

Online-Auftrag für die Feuerbestattung

Nach der Totenbeschau können Sie den Bestattungsauftrag durch die Zahlung der Bestattungskosten erteilen, sofern Sie:

  • zur Familie oder zum Kreis der nahestehenden Personen gehören,
  • im Auftrag der Familie handeln,
  • oder zu Lebzeiten von der verstorbenen Person mit der Totenfürsorge betraut wurden.

Im Online-Formular erfassen wir alle erforderlichen Daten, um die Abwicklung für Sie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Durchführung der Feuerbestattung

🔹 Terminvereinbarung zur Abholung
Wir kontaktieren die zuständige Person am Sterbeort, um einen Abholtermin zu vereinbaren. In den meisten Fällen kommt unser Geschäftsführer persönlich.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Angehörigen vor der Abholung noch einmal Abschied nehmen können.

🔹 Überführung ins Krematorium
Der Verstorbene wird hygienisch versorgt, mit unserem Totenhemd bekleidet und in einem umweltverträglichen Vollholzsarg mit Innenausstattung ins Krematorium überführt.

🔹 Kremation & Urnenübergabe
Die Kremation erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen. Anschließend sind wir bereit, Ihnen die Urne mit den Aschenresten in Graz zu übergeben. Dafür benötigen wir den Bescheid für die Aufbewahrung der Urne zu Hause oder der Beisetzung auf einem Privatgrund, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen können. Falls Sie den Versand per Post oder Paketdienst wünschen oder eine persönliche Zustellung durch uns bevorzugen, ist dies gegen einen Aufpreis möglich.

Trauerfeier & Beisetzung

Die Trauerfeier kann bereits vor Erhalt der Urne vorbereitet werden.
Falls Sie die Feier selbst gestalten, werden Sie das nicht bereuen – kein Fremder kann sie so persönlich und stimmungsvoll durchführen wie die Angehörigen selbst.

📌 Optionen für die Gestaltung:

Individuelle Trauerfeier – Tipps und Anleitungen erhalten Sie gerne von uns.
Religiöse Zeremonie – Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, ist der Ablauf meist vorgegeben oder kann mit dem Seelsorger gestaltet werden.
Ritualbegleiter & professionelle Unterstützung – Immer häufiger übernehmen Ritualbegleiter oder andere geschulte Personen die Gestaltung. Falls Sie Unterstützung benötigen, vermitteln wir gerne vertrauenswürdige Personen.

🔹 Beisetzung auf einem Friedhof
Falls die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden soll, ist ein Bestatter nicht zwingend erforderlich, auch wenn Friedhofsverwaltungen manchmal anderes behaupten. Falls es Probleme gibt, helfen wir Ihnen gerne – dieser Service ist kostenlos.

3. Wichtige Behördenwege

Neben der Veranlassung der Totenbeschau sind noch folgende Schritte erforderlich:

Personenstandsmeldung beim Standesamt

Der Todesfall muss dem Standesamt gemeldet werden.

📌 Wer ist zur Meldung verpflichtet?

  • Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Anstaltsleitung übernimmt die Meldung.
  • Sonstige Fälle: Die Meldung erfolgt durch den Totenbeschauarzt.

🔹 Sterbeurkunde erhalten
Sobald der Todesfall eingetragen ist, stellt Ihnen das Standesamt die Sterbeurkunde aus – in der Regel bereits am nächsten Werktag.

📌 Benötigte Dokumente:

Geburtsurkunde
Meldenachweis
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Verstorbenen: Reisepass)
✔ *Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)

💰 Kosten: 9,30 Euro (Nutzen Sie nicht das Online-Portal der Stadt Graz – dort ist es teurer)

📌 Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?

  • Sozialversicherung und pensionsauszahlende Stellen
  • Lebensversicherungen und andere Institutionen als Nachweis des Ablebens

Weitere Behördenwege

🔹 Meldung an Pensionsversicherung, Sozialamt & Pflegegeldstellen (in der Regel mit einer Kopie der Sterbeurkunde)

🔹 Beantragung der Witwen- oder Waisenpension (falls zutreffend)

🔹 Genehmigung für Urnenaufbewahrung zu Hause oder Beisetzung auf Privatgrund

📌 Zuständigkeit: Die Gemeinde, in der die Urne aufbewahrt oder beigesetzt wird; für Graz ist dies der Magistrat Graz

💰 Kosten: 34,30 Euro – ca. 60 Euro (je nach Gemeinde und den dort erforderlichen Nachweisen)

🔹 Verlassenschaftsabwicklung
Das Verlassenschaftsgericht nimmt automatisch Kontakt mit den Erben auf. Die Vorladung wird in der Regel an die letzte Wohnadresse des Verstorbenen gesendet und von einem diensthabenden Notar durchgeführt. Falls Sie schneller Klarheit benötigen, können Sie sich auch direkt bei der Notariatskammer erkundigen, welcher Notar aktuell zuständig ist.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!