✔ Online-Formular
ausfüllen und Zahlung durchführen (Hier zum
Bestattungsauftrag)
✔ Abholung und Überführung ins Krematorium durch
uns
✔ Sterbeurkunde beim Standesamt abholen
✔ Bescheid für Urnenverwahrung oder Beisetzung zu Hause
bei der Gemeinde/Magistrat Graz einholen (nur
notwendig, wenn kein Friedhofsgrab gewünscht wird)
✔ Übergabe der Urne in unserem Kundenbüro in der
Herrengasse 19, 8010 Graz oder optionaler Versand bzw.
Zustellung gegen Aufpreis
Nach einem Todesfall muss eine Totenbeschau veranlasst werden. Dabei wird die Todesursache festgestellt und Fremdverschulden oder Seuchengefahr ausgeschlossen.
🔹 Krankenhäuser & Pflegeheime: Die Einrichtung kümmert sich automatisch darum.
🔹 Sterbefall zu Hause: Sie müssen selbst einen Totenbeschauarzt verständigen. Dies geschieht direkt oder über die Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde. Oft übernehmen Hausärzte in der Gemeinde die Aufgabe der Totenbeschau. Der Hausarzt kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen in der Regel am besten und kann daher eine nicht natürliche Todesursache zuverlässig ausschließen. Auch Rettungsdienste unterstützen bei der Vermittlung.
⚠ Wichtig:
Bis zur Totenbeschau darf der Verstorbene nicht bewegt,
gewaschen oder angekleidet werden!
Nach der Totenbeschau können Sie den Bestattungsauftrag durch die Zahlung der Bestattungskosten erteilen, sofern Sie:
Im Online-Formular erfassen wir alle erforderlichen Daten, um die Abwicklung für Sie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.
🔹 Terminvereinbarung zur Abholung
Wir kontaktieren die zuständige Person am Sterbeort, um einen
Abholtermin zu vereinbaren. In den meisten Fällen kommt unser
Geschäftsführer persönlich.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Angehörigen vor der
Abholung noch einmal Abschied nehmen können.
🔹 Überführung ins Krematorium
Der Verstorbene wird hygienisch versorgt, mit unserem Totenhemd
bekleidet und in einem umweltfreundlichen Sarg mit
Innenausstattung ins Krematorium überführt.
🔹 Kremation & Urnenübergabe
Die Kremation erfolgt in der Regel innerhalb von drei
Tagen. Anschließend sind wir bereit,
Ihnen die Urne mit den Aschenresten in unserem
Kundenbüro in der Herrengasse 19, 8010 Graz zu
übergeben. Dafür benötigen wir den
Bescheid für die Verwahrung der Urne zu Hause
bzw. zur Beisetzung auf einem Privatgrund, den Sie bei Ihrer
Gemeinde beantragen können oder eine
Grabzuweisung von der Friedhofsverwaltung.
Falls Sie den Versand per Post oder Paketdienst wünschen oder
eine persönliche Zustellung durch uns bevorzugen, ist dies
gegen einen Aufpreis möglich.
Die Trauerfeier kann bereits vor Erhalt der
Urne vorbereitet werden.
Falls Sie die Feier selbst gestalten, werden
Sie das nicht bereuen – kein Fremder kann sie so persönlich und
stimmungsvoll durchführen wie die Angehörigen selbst.
📌 Optionen für die Gestaltung:
✔ Individuelle Trauerfeier – Tipps und
Anleitungen erhalten Sie gerne von uns.
✔ Religiöse Zeremonie – Wenn Sie einer
Religionsgemeinschaft angehören, ist der Ablauf meist
vorgegeben oder kann mit dem Seelsorger gestaltet werden.
✔ Ritualbegleiter & professionelle
Unterstützung – Immer häufiger übernehmen
Ritualbegleiter oder andere geschulte Personen die Gestaltung.
Falls Sie Unterstützung benötigen, vermitteln wir gerne
vertrauenswürdige Personen.
🔹 Beisetzung auf einem Friedhof
Falls die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden soll, ist
ein Bestatter nicht zwingend erforderlich,
auch wenn Friedhofsverwaltungen manchmal anderes behaupten.
Falls es Probleme gibt, helfen wir Ihnen gerne – dieser Service
ist kostenlos.
Neben der Veranlassung der Totenbeschau sind noch folgende Schritte erforderlich:
Der Todesfall muss dem Standesamt gemeldet werden.
📌 Wer ist zur Meldung verpflichtet?
🔹 Sterbeurkunde erhalten
Sobald der Todesfall eingetragen ist, stellt Ihnen das
Standesamt die Sterbeurkunde aus – in der Regel bereits am
nächsten Werktag.
📌 Benötigte Dokumente:
✔ Geburtsurkunde
✔ Staatsbürgerschaftsnachweis (bei
ausländischen Verstorbenen: Reisepass)
✔ Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (falls
zutreffend)
💰 Kosten: 13,10 Euro (Nutzen Sie nicht das Online-Portal der Stadt Graz – dort ist es teurer)
📌 Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?
🔹 Meldung an Pensionsversicherung, Sozialamt & Pflegegeldstellen (meist reicht eine Kopie der Sterbeurkunde)
🔹 Beantragung der Witwen- oder Waisenpension (falls zutreffend)
🔹 Genehmigung für Urnenverwahrung zu Hause oder Beisetzung auf Privatgrund
📌 Zuständigkeit: Die Gemeinde, in der die Urne aufbewahrt oder beigesetzt wird; für Graz ist dies der Magistrat Graz
💰 Kosten: 41 Euro – ca. 60 Euro (je nach Gemeinde und den dort erforderlichen Nachweisen)
ℹ️ Ausführliche Informationen zur Regelung in der Steiermark finden Sie unter www.urne-zu-hause.at
🔹 Verlassenschaftsabwicklung
Das Verlassenschaftsgericht nimmt automatisch Kontakt mit den
Erben auf. Die Vorladung wird an die letzte Wohnadresse des
Verstorbenen gesendet und von einem diensthabenden Notar
durchgeführt. Falls Sie schneller Klarheit benötigen, können
Sie sich auch direkt bei der Notariatskammer
erkundigen, welcher Notar aktuell zuständig ist.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
